Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieser Mantelerlass (EnG und StromVG) sieht Massnahmen für die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Vollendung der Strommarktöffnung und verschiedene Änderungen bei der Netzregulierung vor.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieser Mantelerlass (EnG und StromVG) sieht Massnahmen für die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Vollendung der Strommarktöffnung und verschiedene Änderungen bei der Netzregulierung vor.
Die Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (18.06.2021) bringt endlich die Grundlage, um bessere Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit – vor allem im Winter – und die Beschleunigung des Ausbaus der inländischen erneuerbaren Energien zu schaffen. Beide Themen sind so wichtig wie noch nie.
Der VSE hat ausführlich zu den beiden Vorlagen Stellung genommen. Die wichtigsten Punkte besagen:
Versorgungssicherheit
- Für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit ist eine angemessene heimische Produktion zentral. Die kritische Grösse der Versorgungssicherheit ist das Winterhalbjahr. Der Zubau muss daher auf den Winter fokussiert werden. Zudem ist die Nutzung aller erneuerbaren Energien voranzutreiben.
- Für die Steuerung des Ausbaus braucht es eine Gesamtsicht und quantitative Kriterien als Messgrösse. Aus Sicht des VSE muss sich die Schweiz während mindestens 14 Tagen selbst versorgen können und der Importanteil im Winterhalbjahr darf im Durchschnitt 20% nicht übersteigen.
- Zudem müssen für die Versorgungssicherheit weitere Voraussetzungen erfüllt sein wie Netzsicherheit, Import- und Exportmöglichkeiten, Einbezug der Endverbraucher und sektorübergreifende Lösungsansätze.
Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion
- Ergänzend zum Grosshandelsmarkt braucht es Anreize für Investitionen in die langfristige Versorgungssicherheit. Die Weiterführung der Förderung ist der pragmatische Weg. Der Fokus der Förderung muss auf der Winterproduktion und der Regelbarkeit der Anlagen liegen.
- Durch Wettbewerb kann mehr Effizienz erzielt werden. Für die Wasserkraft und die grösseren Anlagen aller anderen erneuerbaren Technologien sind Ausschreibungen durchzuführen.
- Der Bestandserhalt (Erneuerungsinvestitionen) muss sichergestellt und unterstützt werden. Dies umfasst auch eine Neuregelung des Wasserzinses.
- Die Abnahme- und Vergütungspflicht für die Produktion aus kleinen Anlagen ist an eine unabhängige zentrale Stelle zu übertragen. Die Vergütung soll schweizweit einheitlich basierend auf dem Marktpreis erfolgen.
- Für die Planungs- und Investitionssicherheit ist ein verlässliches und absehbares Vorgehen zur Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen unerlässlich.
Netzregulierung
- Das Stromnetz ist die conditio sine qua non für erneuerbare Energien und Elektrifizierung. Es muss dazu angepasst und ausgebaut werden. Die Investitionsfähigkeit in diesen Um- und Ausbau muss sichergestellt sein. Dazu ist auf die bewährte WACC-Methodik zu setzen und auf eine Anreizregulierung zu verzichten.
- Die Netztarifierung muss auf die Ziele eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes fokussieren. Die Vermischung mit energiepolitischen Zielen ist aufzuheben. Dazu ist der Leistungsanteil zu erhöhen und mehr Handlungsspielraum für eine effiziente Netznutzung zu schaffen.
- Unnötige Kosten beim Netzausbau müssen vermieden werden. Dazu ist die Möglichkeit für ein intelligentes Last- und Einspeisemanagement zu schaffen.
- Die Erfahrungen im Ausland stellen einer Liberalisierung des Messwesens kein gutes Zeugnis aus. Das Messwesen ist integraler Bestandteil des Netzes und soll es bleiben.