Umwelt und Energie

 

Erklärung des Begriffs:
Kosten, die nicht in den Marktpreisen enthalten sind, werden als "externe Kosten" oder "externe Effekte" bezeichnet. Sie werden nicht vom eigentlichen Verursacher getragen. Externe Kosten fallen auch dann an, wenn die Tätigkeit einer Person das Wohlergehen eines Unbeteiligten negativ beeinflusst.

Externe Kosten - Bau
 

Bereits seit mehr als 30 Jahren wird in Europa an konkreten Massnahmen zur nutzergerechten Anrechnung (Internalisierung) der externen Kosten gearbeitet.

Zu den externen Kosten gehören beispielsweise Aufwendungen für die:


  • Folgekosten der Klimaveränderung infolge der Emission von Luftschadstoffen
  • Behebung von Gesundheitsschäden
  • Behebung von Bau- und Materialschäden
  • Erhaltung des Waldes (Waldsterben)
  • etc. 

 

Im Verkehrssektor beispielsweise bedeutet dies, dass Kosten wie Umweltverschmutzung, Lärm, verkehrsbedingte Personen- und Sachschäden und Ähnliches nicht vom Nutzer getragen, sondern auf die Allgemeinheit überwälzt werden.


Weitere Informationen:
www.wikipedia.ch